
Aus- und Weiterbildung lohnt sich – nicht nur für die angehenden Fachkräfte und Arbeitgeber, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Bund und Länder bieten deshalb Programme, die Teilnehmer bei der Finanzierung ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen:
Bildungsgutschein
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100 % übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt.
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmer oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder per Kontaktformular auf der Webseite der Agentur für Arbeit anfragen.
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen – für Aus- und Weiterbildungen
Mit dem Bildungsscheck fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung berufliche Weiterbildung. Weitere Informationen unter www.weiterbildungsberatung.nrw
Bildungskredit – für Schüler
Der Bildungskredit richtet sich an Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen: Im Rahmen des Bildungskreditprogramms können sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung erhalten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit unter www.bildungskredit.de
Meister-BAföG – für Aufstiegsfortbildungen
Das Meister-BAföG richtet sich an Berufspraktiker: Sie sollen bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht.
Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info
Förderprogramm WeGebAU
Das Förderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an ungelernte Arbeitnehmer und an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen: Es unterstützt gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Lohn- bzw. Gehaltfortzahlung freigestellt werden. Die Arbeitsagenturen übernehmen die Weiterbildungskosten und gewähren unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Umschulung für Hartz-4-Empfänger
Gibt es im erlernten Beruf nicht ausreichend Arbeitsstellen oder kann der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausführen, fällt es vielen ALG-2-Empfängern schwer, einen neuen Job zu finden. Eine Umschulung, bei der ein völlig neuer Beruf erlernt wird, kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stark verbessern. Wann genehmigt das Jobcenter eine Umschulung für Hartz-4-Empfänger?
Weitere Informationen unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org