Sie sind hier: Startseite $ Infos / Finanzielle Fördermittel $ Finanzielle Fördermittel

Finanzielle Fördermittel

Aus- und Weiterbildung lohnt sich – nicht nur für die angehenden Fachkräfte und Arbeitgeber, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Bund und Länder bieten deshalb Programme, die Teilnehmer bei der Finanzierung ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen:

AZAV-Zulassung

Das BFW Mainz ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Dadurch können ausgewählte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.

Bildungsgutschein

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte können durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziell bei einer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Die Förderung wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs individuell geprüft.

Mit dem Bildungsgutschein können – je nach Einzelfall – die Kosten der Weiterbildung übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie unter bestimmten Voraussetzungen Fahrt-, Unterbringungs- oder Kinderbetreuungskosten.

Ein Bildungsgutschein kann insbesondere infrage kommen, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • um die Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Über das Kursportal KURSNET der Agentur für Arbeit können interessierte Physiotherapeut*innen und Masseure und Bademeister*innen Fort- und Weiterbildungen suchen, die über einen Bildungsgutschein finanziert werden können. Über die AZAV-Zertifizierung des BFW Mainz kann die Fortbildung Manuelle Lymphdrainage über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Ebenso über den Bildungsgutschein gefördert sind die Ausbildungen zum Masseur und med. Bademeister*in, die Weiterqualifizierung vom Masseur*in und med. Bademeister zum Physiotherapeut*in sowie zur Podolog*in.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit, Ihrem Jobcenter oder direkt beim BFW Mainz.

Einen Beratungstermin können Sie online oder telefonisch bei Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter vereinbaren.

Qualifizierungschancengesetz – Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte

Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Je nach individueller Situation und Unternehmensgröße können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung gewährt werden. Ziel ist es, Beschäftigte bei den Anforderungen des digitalen und strukturellen Wandels zu unterstützen und ihre beruflichen Perspektiven zu stärken.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Berufliche Rehabilitation

Wenn eine Ausübung des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich ist, kann eine Aus- oder Weiterbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert werden. Je nach Einzelfall kommen hierfür unterschiedliche Rehabilitationsträger – beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit – infrage. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Orientierung.

Umschulung über das Jobcenter

Wenn eine Rückkehr in den erlernten Beruf nicht mehr möglich ist – beispielsweise aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten oder aus gesundheitlichen Gründen – kann eine Umschulung den Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglichen. Das zuständige Jobcenter prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und ob eine Umschulung die beruflichen Eingliederungschancen nachhaltig verbessert.

Weitere Informationen zur Umschulung und den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit

Schüler-BAföG

Bestimmte schulische Ausbildungen können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ob Anspruch auf Schüler-BAföG besteht, hängt unter anderem von der Ausbildungsform sowie den persönlichen Voraussetzungen ab. Informationen erhalten Sie bei den zuständigen BAföG-Ämtern sowie auf der offiziellen BAföG-Website.

Aufstiegs-BAföG – Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher. Gefördert werden – je nach individueller Situation – Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen auch Beiträge zum Lebensunterhalt. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website des Aufstiegs-BAföG.

Startseite – BMBFSFJ Aufstiegs-BAföG

Bildungskredit – finanzielle Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Der Bildungskredit unterstützt Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen mit einem zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit. Er kann unabhängig vom Einkommen und zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch genommen werden. Die Kreditsumme beträgt bis zu 7.200 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Antragstellenden in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie auf der Website der KfW oder beim Bundesverwaltungsamt.

BVA – Bildungskredit

Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt besonders engagierte Fachkräfte mit Stipendien für berufliche Weiterbildungen oder ein berufsbegleitendes Studium. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der SBB.

https://www.sbb-stipendien.de/sbb-start

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Mit dem QualiScheck unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Beschäftigte bei der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Wohn- oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz liegt und der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird.

Weitere Informationen sowie den Vorab-Check und die Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Förderprogramms.

https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen die berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck 2.0. Gefördert werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Ob eine Förderung für Ihre Weiterbildung möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.

Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungsportal NRW.

https://www.weiterbildung.nrw.de/

Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz können unter bestimmten Voraussetzungen eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungen beantragen. Die Bildungsfreistellung ermöglicht es, an beruflichen Weiterbildungen teilzunehmen, ohne Urlaubstage einsetzen zu müssen.

Ob eine Fortbildung die Voraussetzungen erfüllt, hängt von der Anerkennung der Maßnahme und den individuellen Voraussetzungen ab.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz und zu den Voraussetzungen finden Sie im Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz.

Bildungszeit . Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen beteiligen sich an den Kosten beruflicher Fortbildungen oder ermöglichen eine Freistellung für die Teilnahme. Eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann beispielsweise die Übernahme von Kursgebühren, Fahrtkosten oder Arbeitszeitregelungen umfassen.